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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gewerbliche Kunden der Schweissthal GmbH.

Stand: Mai 2025

 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Schweissthal GmbH, Im Oberen Mengen 33, 66399 Mandelbachtal (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden, sofern es sich bei diesen um Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt (nachfolgend „Kunde“). Diese AGB gelten nicht für Verbraucher (§ 13 BGB). Die AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Verträge, ohne erneuten Hinweis.

(2) Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen) bedürfen der Textform.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Warenpräsentation im Onlineshop des Verkäufers ist eine unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe.

(2) Durch Anklicken des Buttons „Verbindlich bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Zuvor muss der Kunde diese AGB durch aktives Akzeptieren in sein Angebot einbeziehen.

(3) Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.

Der Kaufvertrag kommt durch Annahmeerklärung des Verkäufers (Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch Versand der Ware zustande. Der Verkäufer kann das Angebot binnen fünf Werktagen annehmen.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt

 

§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit und Gefahrübergang

(1) Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Die Lieferung erfolgt ab Lager Mandelbachtal (Erfüllungsort). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware versandt (Versendungskauf).

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung an den Spediteur, auf den Kunden über

(3) Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert der Verkäufer den Kunden unverzüglich. Ist die Leistung dauerhaft nicht verfügbar, kommt kein Vertrag zustande; Gegenleistungen werden erstattet. Bei vorübergehender Nichtverfügbarkeit und einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen haben beide Parteien ein Rücktrittsrecht.

(4)Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar. Lieferbeschränkungen (z.B. Liefergebiet) werden im Onlineshop ausgewiesen.

(5) Der Verkäufer liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Sitz) und eine Lieferadresse in Deutschland haben

 

§ 4 Höhere Gewalt

(1) Ist der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, unabwendbarer und nicht vom Verkäufer zu vertretender Umstände (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen erheblicher Art, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) an der Erfüllung seiner Liefer- oder Leistungspflichten gehindert, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern des Verkäufers eintreten.

(2) Dauert die Behinderung länger als [z.B. acht Wochen], sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Verkäufer wird den Kunden über den Eintritt solcher Umstände unverzüglich informieren.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörende Ware erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln

 

§ 6 Preise und Versandkosten und Zahlung

(1) Alle Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und Versandkosten. Die Versandkosten werden bei Versand der Ware nach Gewicht und Paketanzahl berechnet. Eine Übersicht über die Versandkostenpreise können Sie unter https://edeka.schweissthal.de/policies/shipping-policy einsehen.

(2) Dem Kunden steht aktuell die Bezahlung auf Rechnung zur Verfügung. Rechnungen werden dem Kunden in der Regel elektronisch per E-Mail als PDF-Dokument an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde stimmt dieser elektronischen Rechnungsstellung zu. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Rechnung postalisch versandt werden.

(3) Der Kaufpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zu.

 

§ 7 Mängelansprüche (Gewährleistung)

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer (insbesondere in Katalogen oder auf seiner Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Größe, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs, die handelsüblich sind oder den üblichen Gebrauchswert nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für branchenübliche Farbabweichungen bei Textilien und Drucken sowie für Größenangaben, die produktionsbedingt variieren können.

(3) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung, schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Ware, die zur Veredelung (z.B. Bestickung, Bedruckung) vorgesehen ist, muss vor der Veredelung vom Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten auf etwaige Mängel geprüft werden. Nach erfolgter Veredelung sind Mängelansprüche bezüglich solcher Mängel, die vor der Veredelung erkennbar gewesen wären, ausgeschlossen.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Verkäufer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Der Kunde hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde dem Verkäufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

(6) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

(7) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

§ 9 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

(3) Unberührt bleiben jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

 

§ 10 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Der Verkäufer hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die im Onlineshop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.

(2) Stellt der Kunde eigene Motive/Designs zur Verfügung, sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte entstehen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

 

§ 11 Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an beauftragte Dienstleister (z.B. Zahlungsdienstleister, Versandunternehmen) weitergegeben. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung des Verkäufers, die im Onlineshop abrufbar ist.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Mandelbachtal. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

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